Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Erleichterungen zu Steuerzahlungen aufgrund der Corona-Epidemie veröffentlicht. Erforderlich ist die Glaubhaftmachung, dass es aufgrund der getroffenen behördlichen Maßnahmen zu Liquiditätsengpässen kommt.
Auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie Bundesländer, Gemeinden und Standesvertretungen sehen Erleichterungen vor.
Das Arbeitsmarktservice sowie die Wirtschaftskammer Österreich bieten ebenfalls zahlreiche Informationen und Erleichterungen an.
Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)
- Herabsetzung/Nichtfestsetzung von Vorauszahlungen an ESt und KöSt
Bereits festgesetzte Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer können (ggf bis zu EUR 0,00) herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass eine voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage auf Grund der konkreten Betroffenheit glaubhaft gemacht werden kann. - Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
Liegt eine konkrete Betroffenheit vor, so sind fällige Abgabenschulden auf Antrag zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen. Auf Antrag sind Stundungszinsen bis 30. September 2020 nicht festzusetzen. - Säumniszuschläge
Säumniszuschläge können auf Antrag herabgesetzt bzw nichtfestgesetzt werden. - Bearbeitung durch Finanzamt
Die oben genannten Anträge (Herabsetzung, Nichtfestsetzung, Zahlungserleichterung) sind von den zuständigen Finanzämtern sofort zu bearbeiten. - Gebührenbefreiung
Schriften und Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation erfolgen, werden von Gebühren befreit.
Bundesministerium für Finanzen, 24. März 2020
Maßnahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sieht folgende Erleichterungen für ihre Versicherten vor:
Stundung der Beiträge, Ratenzahlung der Beiträge, Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage, Nachsicht von Verzugszinsen
Nähere Informationen unter:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal
Maßnahmen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Die Österreichische Gesundheitskasse sieht ebenfalls zahlreiche Erleichterungen für Dienstgeber bei Meldeverspätungen und Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Engpässen, die durch die Corona Maßnahmen bedingt sind, vor.
Nachsicht bei Säumniszuschlägen im Fall von Corona-bedingten Meldeverspätungen, Stundungen, Ratenbewilligung, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen
Nähere Informationen unter:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857702