Das Bundes­mi­nis­te­rium für Finanzen (BMF) hat Erleich­te­rungen zu Steu­er­zah­lungen aufgrund der Corona-Epidemie veröf­fent­licht. Erfor­der­lich ist die Glaub­haft­ma­chung, dass es aufgrund der getrof­fenen behörd­li­chen Maßnahmen zu Liqui­di­täts­eng­pässen kommt.

Auch die Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­digen (SVS) und die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kasse (ÖGK) sowie Bundes­länder, Gemeinden und Stan­des­ver­tre­tungen sehen Erleich­te­rungen vor.

Das Arbeits­markt­ser­vice sowie die Wirt­schafts­kammer Öster­reich bieten eben­falls zahl­reiche Infor­ma­tionen und Erleich­te­rungen an.

Maßnahmen des Bundes­mi­nis­te­riums für Finanzen (BMF)

  1. Herabsetzung/Nichtfestsetzung von Voraus­zah­lungen an ESt und KöSt
    Bereits fest­ge­setzte Voraus­zah­lungen an Einkom­men­steuer und Körper­schaft­steuer können (ggf bis zu EUR 0,00) herab­ge­setzt werden. Voraus­set­zung ist, dass eine voraus­sicht­liche Minde­rung der Bemes­sungs­grund­lage auf Grund der konkreten Betrof­fen­heit glaub­haft gemacht werden kann.
  2. Zahlungs­er­leich­te­rungen (Stun­dung oder Raten­zah­lung)
    Liegt eine konkrete Betrof­fen­heit vor, so sind fällige Abga­ben­schulden auf Antrag zu stunden oder Raten­zah­lung zu bewil­ligen. Auf Antrag sind Stun­dungs­zinsen bis 30. September 2020 nicht festzusetzen.
  3. Säum­nis­zu­schläge
    Säum­nis­zu­schläge können auf Antrag herab­ge­setzt bzw nicht­fest­ge­setzt werden.
  4. Bear­bei­tung durch Finanzamt
    Die oben genannten Anträge (Herab­set­zung, Nicht­fest­set­zung, Zahlungs­er­leich­te­rung) sind von den zustän­digen Finanz­äm­tern sofort zu bearbeiten.
  5. Gebüh­ren­be­freiung
    Schriften und Amts­hand­lungen, die mittelbar oder unmit­telbar aufgrund der erfor­der­li­chen Maßnahmen im Zusam­men­hang mit der Bewäl­ti­gung der COVID-19 Krisen­si­tua­tion erfolgen, werden von Gebühren befreit.

Bundes­mi­nis­te­rium für Finanzen, 24. März 2020

Maßnahmen der Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­digen (SVS)

Die Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­digen (SVS) sieht folgende Erleich­te­rungen für ihre Versi­cherten vor:

Stun­dung der Beiträge, Raten­zah­lung der Beiträge, Herab­set­zung der vorläu­figen Beitrags­grund­lage, Nach­sicht von Verzugszinsen

Nähere Infor­ma­tionen unter: 

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal

Maßnahmen der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kasse (ÖGK)

Die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kasse sieht eben­falls zahl­reiche Erleich­te­rungen für Dienst­geber bei Melde­ver­spä­tungen und Zahlungs­schwie­rig­keiten aufgrund von Engpässen, die durch die Corona Maßnahmen bedingt sind, vor.

Nach­sicht bei Säum­nis­zu­schlägen im Fall von Corona-bedingten Melde­ver­spä­tungen, Stun­dungen, Raten­be­wil­li­gung, Aussetzen von Exeku­ti­ons­an­trägen und Insolvenzanträgen

Nähere Infor­ma­tionen unter: 

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857702